KI-Kompetenz nach Artikel 4 - in einem Tag nachweisbar.
- Tagesworkshop · Festpreis
- Antwort in unter 24 Stunden
- Operative Umsetzung, keine Rechtsberatung
Was Artikel 4 verlangt
Die Rechtslage in Klartext -
drei Fakten, die Sie betreffen.
Pflicht seit Februar 2025 - ohne Übergangsfrist
Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 unmittelbar - ohne nationale Umsetzung, ohne Übergangsfrist und ohne KMU-Ausnahme. Wer KI einsetzt und nichts getan hat, ist seit über einem Jahr nicht konform.
Die Beweislast liegt bei Ihnen
Artikel 4 schreibt kein Format vor - aber im Prüfungs- oder Haftungsfall müssen Sie nachweisen, dass Sie Maßnahmen ergriffen haben. Ohne Dokumentation kein Nachweis.
Ab August 2026 prüft die Bundesnetzagentur
Dann beginnen die nationalen Marktüberwachungsbehörden - in Deutschland die Bundesnetzagentur - mit der Durchsetzung. Das Fenster ohne Konsequenzen schließt sich.
Zur Klarstellung
Die oft zitierten „35 Millionen Euro Bußgeld” stimmen hier nicht: Diese Summe betrifft verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5, nicht die Kompetenzpflicht. Das reale Risiko bei Artikel 4 ist anderer Natur - Haftung, wenn durch fehlende Kompetenz ein Schaden entsteht, und mögliche DSGVO-Bußgelder bei unkontrollierter KI-Nutzung. Wir arbeiten mit den echten Fakten, das ist belastbarer als jede Drohung.
Artikel-4-Schnellcheck
Sind Sie in der Pflicht?
Vier Fragen, ein klares Ergebnis.
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Nutzt jemand in Ihrem Unternehmen ChatGPT, Copilot oder ähnliche KI-Werkzeuge - auch nur gelegentlich?
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Gibt es bei Ihnen eine dokumentierte KI-Richtlinie - welche Tools erlaubt sind und welche Daten hinein dürfen?
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Wurden Ihre Mitarbeitenden nachweisbar geschult - mit Teilnahmenachweisen oder Vergleichbarem?
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Ist dokumentiert, wer in Ihrem Unternehmen welche KI wofür nutzt?
Sie können die vier Fragen auch als Checkliste lesen: Beantworten Sie Frage 1 mit „Ja” und eine der Fragen 2-4 mit „Nein”, besteht eine Lücke nach Artikel 4 - je mehr „Nein”, desto dringlicher der Handlungsbedarf. Schreiben Sie uns über die Kontaktseite, wir antworten in unter 24 Stunden.
Das Artikel-4-Programm
Ein Tag. Vier Schritte.
Ein belastbarer Nachweis.
Bestandsaufnahme
Wir erfassen, welche KI-Werkzeuge bereits im Einsatz sind - auch die Schatten-KI, die niemand auf dem Schirm hatte - und wer sie wofür nutzt.
Schulung
Praxisnahe Schulung für alle Mitarbeitenden mit KI-Kontakt - vom Marketing bis zur Buchhaltung, zugeschnitten auf Ihre Systeme.
Dokumentation
Teilnahmenachweise, KI-Inventar und Maßnahmen werden schriftlich festgehalten - damit Sie im Prüfungs- oder Haftungsfall belegen können, was Sie getan haben.
Richtlinie
Eine KI-Nutzungsrichtlinie für Ihr Unternehmen: welche Tools erlaubt sind, welche Daten eingegeben werden dürfen, wie Ergebnisse geprüft werden.
Ergebnis: nachweisbare KI-Kompetenz plus Dokumentationspaket.
Ein Termin, ein Festpreis, ein belastbares Ergebnis - hanseatisch verbindlich. Auf Wunsch halten wir Schulung, Inventar und Richtlinie danach dauerhaft aktuell.
KI-Enablement im Leistungskatalog ansehenFragen & Antworten
Artikel 4 - präzise beantwortet.
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Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4?
Seit dem 2. Februar 2025. Sie gilt unmittelbar, ohne nationale Umsetzung und ohne Übergangsfrist. Ein Unternehmen, das bis heute keine Maßnahmen ergriffen hat, ist seit über einem Jahr nicht konform.
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Drohen wirklich bis zu 35 Millionen Euro Bußgeld?
Nein - nicht für Artikel 4. Diese Summe betrifft verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5 (z. B. Social Scoring). Artikel 4 steht nicht im bezifferten Bußgeldkatalog. Das reale Risiko ist Haftung, wenn durch fehlende Kompetenz ein Schaden entsteht, sowie mögliche DSGVO-Bußgelder bei unkontrollierter KI-Nutzung. Die behördliche Durchsetzung beginnt in Deutschland ab August 2026 über die Bundesnetzagentur.
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Wen betrifft die Pflicht?
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen - unabhängig von der Risikoklasse und ohne KMU-Ausnahme. Sobald Mitarbeitende KI bedienen oder deren Ergebnisse nutzen, greift die Pflicht. Das schließt ChatGPT- und Copilot-Nutzung in Marketing, HR, Vertrieb oder Buchhaltung ausdrücklich ein.
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Brauchen wir ein Zertifikat oder einen KI-Beauftragten?
Nein. Artikel 4 schreibt weder ein bestimmtes Schulungsformat noch eine Zertifizierung noch einen formell benannten KI-Beauftragten vor. Sinnvoll ist beides oft trotzdem - verpflichtend ist es nicht. Was zählt, ist eine nachvollziehbar dokumentierte, auf Ihre Systeme zugeschnittene Schulung.
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Ändert der Digital Omnibus etwas an Artikel 4?
Die EU-Kommission hat im November 2025 vorgeschlagen, die Kompetenzregel anzupassen. Solange daraus keine verbindliche Neufassung wird, bleibt der geltende Artikel 4 maßgeblich. Die Hochrisiko-Fristen wurden verschoben - die Kompetenzpflicht selbst nicht.
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Ist der Workshop Rechtsberatung?
Nein. Wir liefern die operative Umsetzung - Bestandsaufnahme, Schulung, Dokumentation und Richtlinie. Für rechtsverbindliche Bewertungen arbeiten wir mit Kanzlei-Partnern zusammen oder verweisen Sie an spezialisierte Berater.
Stand: Juli 2026. Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Wichtig
Wir liefern die operative Umsetzung, keine Rechtsberatung.
Bestandsaufnahme, Schulung, Dokumentation und Richtlinie kommen von uns. Für rechtsverbindliche Bewertungen - etwa AV-Verträge oder die Risikoeinstufung im Grenzfall - arbeiten wir mit Kanzlei-Partnern zusammen oder verweisen Sie an spezialisierte Berater.