EU AI Act · Pflicht seit 02.02.2025

KI-Kompetenz nach Artikel 4 - in einem Tag nachweisbar.

Sobald Ihr Team ChatGPT, Copilot oder ähnliche Werkzeuge nutzt - sei es auch nur in Marketing, HR oder Vertrieb - sind Sie in der Pflicht. Wir machen Ihr Unternehmen nachweislich kompetent: Bestandsaufnahme, Schulung, Dokumentation und Richtlinie aus einer Hand.
  • Tagesworkshop · Festpreis
  • Antwort in unter 24 Stunden
  • Operative Umsetzung, keine Rechtsberatung

Was Artikel 4 verlangt

Die Rechtslage in Klartext -
drei Fakten, die Sie betreffen.

Betroffen ist praktisch jedes Unternehmen, in dem jemand ChatGPT, Copilot oder ähnliche Werkzeuge nutzt - auch wenn das nur im Marketing, in der Personalabteilung oder im Vertrieb passiert. Artikel 4 verlangt, dass diese Menschen nachweisbar über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Keine Drohkulisse, nur Fakten - die reichen aus.
01

Pflicht seit Februar 2025 - ohne Übergangsfrist

Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 unmittelbar - ohne nationale Umsetzung, ohne Übergangsfrist und ohne KMU-Ausnahme. Wer KI einsetzt und nichts getan hat, ist seit über einem Jahr nicht konform.

02

Die Beweislast liegt bei Ihnen

Artikel 4 schreibt kein Format vor - aber im Prüfungs- oder Haftungsfall müssen Sie nachweisen, dass Sie Maßnahmen ergriffen haben. Ohne Dokumentation kein Nachweis.

03

Ab August 2026 prüft die Bundesnetzagentur

Dann beginnen die nationalen Marktüberwachungsbehörden - in Deutschland die Bundesnetzagentur - mit der Durchsetzung. Das Fenster ohne Konsequenzen schließt sich.

Zur Klarstellung

Die oft zitierten „35 Millionen Euro Bußgeld” stimmen hier nicht: Diese Summe betrifft verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5, nicht die Kompetenzpflicht. Das reale Risiko bei Artikel 4 ist anderer Natur - Haftung, wenn durch fehlende Kompetenz ein Schaden entsteht, und mögliche DSGVO-Bußgelder bei unkontrollierter KI-Nutzung. Wir arbeiten mit den echten Fakten, das ist belastbarer als jede Drohung.

Artikel-4-Schnellcheck

Sind Sie in der Pflicht?
Vier Fragen, ein klares Ergebnis.

  1. Nutzt jemand in Ihrem Unternehmen ChatGPT, Copilot oder ähnliche KI-Werkzeuge - auch nur gelegentlich?

  2. Gibt es bei Ihnen eine dokumentierte KI-Richtlinie - welche Tools erlaubt sind und welche Daten hinein dürfen?

  3. Wurden Ihre Mitarbeitenden nachweisbar geschult - mit Teilnahmenachweisen oder Vergleichbarem?

  4. Ist dokumentiert, wer in Ihrem Unternehmen welche KI wofür nutzt?

Sie können die vier Fragen auch als Checkliste lesen: Beantworten Sie Frage 1 mit „Ja” und eine der Fragen 2-4 mit „Nein”, besteht eine Lücke nach Artikel 4 - je mehr „Nein”, desto dringlicher der Handlungsbedarf. Schreiben Sie uns über die Kontaktseite, wir antworten in unter 24 Stunden.

Das Artikel-4-Programm

Ein Tag. Vier Schritte.
Ein belastbarer Nachweis.

Der Tagesworkshop KI-Enablement bringt alles zusammen, was Artikel 4 verlangt - als Live-Workshop per Video, für alle mit KI-Kontakt, zum Festpreis. Am Abend haben Sie den Nachweis in der Hand, nicht nur ein gutes Gefühl.
01

Bestandsaufnahme

Wir erfassen, welche KI-Werkzeuge bereits im Einsatz sind - auch die Schatten-KI, die niemand auf dem Schirm hatte - und wer sie wofür nutzt.

02

Schulung

Praxisnahe Schulung für alle Mitarbeitenden mit KI-Kontakt - vom Marketing bis zur Buchhaltung, zugeschnitten auf Ihre Systeme.

03

Dokumentation

Teilnahmenachweise, KI-Inventar und Maßnahmen werden schriftlich festgehalten - damit Sie im Prüfungs- oder Haftungsfall belegen können, was Sie getan haben.

04

Richtlinie

Eine KI-Nutzungsrichtlinie für Ihr Unternehmen: welche Tools erlaubt sind, welche Daten eingegeben werden dürfen, wie Ergebnisse geprüft werden.

KI-Enablement · Tagesworkshop

Ergebnis: nachweisbare KI-Kompetenz plus Dokumentationspaket.

Ein Termin, ein Festpreis, ein belastbares Ergebnis - hanseatisch verbindlich. Auf Wunsch halten wir Schulung, Inventar und Richtlinie danach dauerhaft aktuell.

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Festpreis Festpreis · ein Tag · per Video
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Fragen & Antworten

Artikel 4 - präzise beantwortet.

  • Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4?

    Seit dem 2. Februar 2025. Sie gilt unmittelbar, ohne nationale Umsetzung und ohne Übergangsfrist. Ein Unternehmen, das bis heute keine Maßnahmen ergriffen hat, ist seit über einem Jahr nicht konform.

  • Drohen wirklich bis zu 35 Millionen Euro Bußgeld?

    Nein - nicht für Artikel 4. Diese Summe betrifft verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5 (z. B. Social Scoring). Artikel 4 steht nicht im bezifferten Bußgeldkatalog. Das reale Risiko ist Haftung, wenn durch fehlende Kompetenz ein Schaden entsteht, sowie mögliche DSGVO-Bußgelder bei unkontrollierter KI-Nutzung. Die behördliche Durchsetzung beginnt in Deutschland ab August 2026 über die Bundesnetzagentur.

  • Wen betrifft die Pflicht?

    Anbieter und Betreiber von KI-Systemen - unabhängig von der Risikoklasse und ohne KMU-Ausnahme. Sobald Mitarbeitende KI bedienen oder deren Ergebnisse nutzen, greift die Pflicht. Das schließt ChatGPT- und Copilot-Nutzung in Marketing, HR, Vertrieb oder Buchhaltung ausdrücklich ein.

  • Brauchen wir ein Zertifikat oder einen KI-Beauftragten?

    Nein. Artikel 4 schreibt weder ein bestimmtes Schulungsformat noch eine Zertifizierung noch einen formell benannten KI-Beauftragten vor. Sinnvoll ist beides oft trotzdem - verpflichtend ist es nicht. Was zählt, ist eine nachvollziehbar dokumentierte, auf Ihre Systeme zugeschnittene Schulung.

  • Ändert der Digital Omnibus etwas an Artikel 4?

    Die EU-Kommission hat im November 2025 vorgeschlagen, die Kompetenzregel anzupassen. Solange daraus keine verbindliche Neufassung wird, bleibt der geltende Artikel 4 maßgeblich. Die Hochrisiko-Fristen wurden verschoben - die Kompetenzpflicht selbst nicht.

  • Ist der Workshop Rechtsberatung?

    Nein. Wir liefern die operative Umsetzung - Bestandsaufnahme, Schulung, Dokumentation und Richtlinie. Für rechtsverbindliche Bewertungen arbeiten wir mit Kanzlei-Partnern zusammen oder verweisen Sie an spezialisierte Berater.

Stand: Juli 2026. Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Wichtig

Wir liefern die operative Umsetzung, keine Rechtsberatung.

Bestandsaufnahme, Schulung, Dokumentation und Richtlinie kommen von uns. Für rechtsverbindliche Bewertungen - etwa AV-Verträge oder die Risikoeinstufung im Grenzfall - arbeiten wir mit Kanzlei-Partnern zusammen oder verweisen Sie an spezialisierte Berater.

Kurs 041° · Lüneburg

Erst der Kurs,
dann das Schiff.

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